15
Sep2017
Bankautomat

Bankbearbeitungsgebühren zurückfordern

Ansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren zum 31.12. des jeweiligen Jahres

Bearbeitungsgebühren bei Darlehen an Unternehmen können zurückgefordert werden.

BGH Urteil vom 04.07.2017 – XI ZR 562/15, BGH Urteil vom 13.05.2014 – XI ZR 170/13 und 406/12

Häufig verlangen Banken bei Abschluss eines Darlehensvertrages eine Bearbeitungsgebühr oder auch ein Bearbeitungsentgelt. Den entsprechenden Betrag hat der Darlehensnehmer zusätzlich zu den vereinbarten Zinsen zu zahlen. In seiner Entscheidung vom 13. Mai 2014 hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten nicht zulässig sind (BGH XI ZR 170/13, XI ZR 405/12). Nun folgt das Gericht seiner Rechtsprechung auch für die Unternehmerkredite.

Kann man Bearbeitungsgebühren zurückfordern?

Unternehmer, die ein Darlehen für ihre Unternehmung aufgenommen haben und Bearbeitungsgebühren oder -entgelte gezahlt haben, können die entsprechenden Beträge von mehreren tausend EUR nun zurückfordern. Der Abschluss des Darlehens darf in der Regel aber nicht weiter als im Jahr 2014 zurückliegen.

Verjährung?

Ansprüche auf Rückforderung von Bearbeitungsgebühren verjähren innerhalb von 3 Jahren seit ihrer Zahlung zum Ende des jeweiligen Jahres. Ist also die Zahlung der Bearbeitungsgebühr z.B. im Mai 2014 erfolgt, beginnt die Verjährung mit Ablauf des Jahres 2014 zu laufen und endet am 31.12.2017. Somit sind aus heutiger Sicht (September 2017) nur noch Ansprüche aus dem Jahr 2014 bis heute durchsetzbar.

Welche Probleme bestehen bei der Rückforderung?

Grundsätzlich hat die Rechtsprechung des BGH zur Folge, dass alle Darlehensgeber (Banken, Sparkassen, Versicherungen etc.), erhebliche Beträge verlieren können. In der Vergangenheit sind deshalb auch die Rückforderungen von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten schon auf den starken Widerstand der Banken gestoßen. Es ist damit zu rechnen, dass bei den Unternehmerkrediten ein deutlich stärkerer Widerstand gegeben ist, weil in der Regel viel höhere Bearbeitungsgebühren im Raum stehen.