22
Nov2017

Tricksereien bei Überziehungszinsen

Banken können sich so günstig wie noch nie refinanzieren

Nach einer Untersuchung von Finanztest (8/2017) liegt der Überziehungszins bei durchschnittlich 9,78 % (in der Spitze bis zu 13%).

Seit Juni 2010 müssen Verbraucher nachvollziehen können, wie und wann sich die Zinsen bei Ihrem Konto verändern. Banken legen deshalb in einer Zinsanpassungsklausel fest, an welchen Referenzwert sie den Dispozins koppeln.

Für den Kunden ergeben sich folgende Zinsfallen:

  • Bei der Zinsanpassungsklausel ist die genaue Höhe nicht erkennbar. Im Preisverzeichnis der Bank findet sich folgende Bestimmung wieder. „Referenzzinssatz zuzüglich eines Aufschlages von … Prozent“.
  • Der Dispozins wird auch dann nicht gesenkt, wenn der Referenzzins negativ wird. Der Referenzzins wird dann als Null behandelt. Das kann unter Umständen dazu führen, dass der Dispozins steigt, obwohl der Referenzzins sich nicht verändert hat.
  • Bei einem niedrigeren bzw. Negativzins wird die Zinsanpassungsklausel zu Lasten der Kunden nach oben geändert.