Rechtsanwalt für Allgemeines Zivilrecht

Das so genannte „Allgemeine Zivilrecht“ in wenigen Worten darzustellen, ist nicht möglich. Als Rechtsanwalt bearbeite ich, um nur einige wenige Teilrechtsgebiete des Allgemeinen Zivilrechts zu nennen, beispielsweise alle Rechtsfragen zum:

  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Werkvertragsrecht („Handwerkerrecht“)
  • Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Schadensrecht (z.B. aus Verkehrsunfällen)
  • Forderungseinzug (Inkasso)

 

Ich helfe Ihnen als Rechtsanwalt bei der Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Abwehr von Ansprüchen auf folgenden Gebieten:

  • Forderungsmanagement / Inkasso
  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Unfallregulierung

Gesellschaftsrecht

  • Unternehmensgründung und Wahl der Rechtsform
  • Umwandlung
  • Haftung
  • Steuerliche Bezüge zum Gesellschaftsrecht

Immobilienrecht

  • Erwerb / Verkauf von Immobilien
  • Kreditsicherung
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Steuerliche Bezüge zum Immobilienrecht

Zwangsvollstreckungsrecht

 

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Rufen Sie mich an: +49 7551 91 64 22

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