Ich bitte um Verständnis, dass keine telefonischen Auskünfte erteilt werden und dass Erstberatungen grundsätzlich kostenpflichtig sind.

So funktioniert meine Erstberatung – und warum E-Mail-Anfragen nicht ausreichen

„Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.“

Keine Sorge – dieses Zitat von Ludwig Thoma trifft auf mich nicht zu. Im Gegenteil: Ich erkenne nach 30 Jahren Berufserfahrung sehr wohl, wenn man versucht, sich auf möglichst direktem Weg eine fundierte Rechtsmeinung „zum Mitnehmen“ zu sichern – selbstverständlich ohne jede Gegenleistung.

In letzter Zeit häufen sich Anfragen per E-Mail, bei denen mir mit größtem Detailreichtum komplexe Sachverhalte geschildert werden – teils ergänzt durch PDFs in biblischem Umfang. Verträge, Schriftwechsel, Kontoauszüge, manchmal ganze Lebenswerke in Anhang-Form. Die E-Mails enden dann meist freundlich mit dem Hinweis, ich möge doch bitte „kurz mitteilen“, wie ich „die Sache einschätze“, und mich „bitte telefonisch melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen“.

Die schlechte Nachricht: Das funktioniert bei mir leider nicht.

Stellen Sie sich vor, Sie schreiben bei Zahnschmerzen eine E-Mail an einen oder mehrere Zahnärzte, fügen ein paar Fotos Ihres Gebisses bei und fragen dann: „Wie schätzen Sie das ein? Und könnten Sie mich bitte anrufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen?“

Absurder Gedanke? Richtig!

Denn jedem ist klar: Für eine Diagnose braucht es einen Termin, eine Untersuchung – und die kostet was. Genauso ist es aber auch im Anwaltsberuf.

Womit Sie rechnen können:

Eine professionelle anwaltliche Ersteinschätzung erhalten Sie selbstverständlich – im Rahmen einer kostenpflichtigen Erstberatung, persönlich oder telefonisch. Gesetzlich geregelt nach § 34 RVG.

Womit Sie nicht rechnen können:

Eine kostenlose Beurteilung Ihres Falles auf telefonische Anfrage oder per E-Mail findet nicht statt.
Serienanfragen an diverse Kanzleien ohne persönliche Anrede mit dem Ziel, sich ein kostenloses Meinungsbild zu sichern, landen bei mir im Ordner „Zeitverschwendung“.

Ich biete Ihnen juristische Kompetenz, langjährige Erfahrung im Bankrecht und eine klare Einschätzung Ihres Falles – auf Augenhöhe und zu fairen Konditionen. Aber eben nicht gratis. Wenn Sie sich wirklich beraten lassen möchten, freue mich auf Ihre echte Mandatsanfrage.

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