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Bankrecht

Bankrecht

Die Voraussetzung für die Verleihung des Fachanwaltstitels für Bank- und Kapitalmarktecht ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen auf den Gebieten des Bankrechts und des Kapitalmarktrechts.

Als erstem Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Konstanz hat mir die Rechtsanwaltskammer Freiburg am 14.01.2009 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen. Ich verhelfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht privaten und institutionellen Investoren in komplexen bank- und kapitalmarktrechtlichen Mandaten zum Erfolg.

Widerruf Verbraucherdarlehensverträge

Bankvertragsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bankentgelte / Bankgebühren

Leasing

Kreditbearbeitungsgebühren

Falschberechnung von Darlehens- und Kontokorrentzinsen

Bankgeheimnis und Bankauskunft

Konto einschließlich dessen Sonderformen

Datenschutz

Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung

Bankvertragsrecht

Kreditkartengeschäft (einschließlich Haftungsfragen bei Schadensfällen)

Factoring

Steuerliche Bezüge zum Bankrecht

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Schreiben Sie mir eine E-Mai: rechtsanwalt.ruther@t-online.de

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