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Zwei Urteile gegen die DKB Bank – Landgericht Berlin II stärkt Verbraucherrechte im Online-Banking

Innerhalb eines Tages habe ich zwei Urteile gegen die Deutsche Kreditbank AG (DKB) erstritten. In beiden Fällen hatte die Bank die Erstattung nach Cyber-Angriffen verweigert. Die Gerichte folgten meiner Argumentation und sprachen meinen Mandanten insgesamt 14.918,00 EUR zu.

Landgericht Berlin II verurteilt DKB zur Rückzahlung von jeweils 5.104,00 und 9.814,00 EUR

Mit zwei aufeinanderfolgenden Urteilen vom 03.06.2026 (Az. 10 O 745/25 und 10 O 560/25) verurteilte das Landgericht Berlin II die DKB zur Erstattung von 5.104,00 und 9.814,00 EUR, die von den Konten meiner Mandanten ohne Autorisierung abgebucht worden waren. Die Bank hatte die Rückzahlung verweigert und sich unter anderem darauf berufen, die Zahlung sei autorisiert worden oder die Kunden hätten zumindest grob fahrlässig gehandelt.

Das Landgericht Berlin II folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Besonders bemerkenswert ist die klare Aussage des Gerichts: Die Bank muss beweisen, dass eine Zahlung tatsächlich autorisiert wurde. Allein der Hinweis auf eingesetzte Sicherheitsverfahren genügt hierfür nicht. Ebenso wenig führt das bloße Anklicken eines Phishing-Links etc. automatisch dazu, dass einem Bankkunden grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Damit hat das für die DKB zuständige Landgericht Berlin II innerhalb kurzer Zeit in zwei Verfahren zugunsten meiner Mandanten entschieden und die DKB zur Rückzahlung erheblicher Beträge verpflichtet.

Wichtige Signale für Verbraucher

Die beiden Entscheidungen zeigen deutlich, dass Banken Phishing-Fälle nicht pauschal mit dem Hinweis auf angebliche Sicherheitsverfahren oder vermeintliches Fehlverhalten ihrer Kunden abwehren können.

In der Praxis erlebe ich regelmäßig, dass Banken Erstattungen mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit verweigern. Die aktuelle Rechtsprechung macht jedoch deutlich: Die Bank muss konkret beweisen, dass der Kunde die Zahlung selbst autorisiert hat oder ihm tatsächlich ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten vorzuwerfen ist.

Mein Fazit

Die beiden Urteile bestätigen, dass sich eine rechtliche Prüfung nach unautorisierten Kontobelastungen lohnt.

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