08
Mai2019
Abschluss Immobiliendarlehen mit Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschluss

Der Europäische Gerichtshof entscheidet erstmals über den Widerrufs­joker bei Immobilien­finanzierungen

Worum geht es?

Die Bauzinsen befinden sich seit Jahren auf einem historisch niedrigen Tiefststand. Davon können auch Bauherren mit bestehenden älteren Immobiliendarlehensverträgen profitieren. Das Problem liegt darin, dass in Deutschland in der Regel Baukredite aber mit einer Laufzeit von 5, 10 oder mehr Jahren abgeschlossen werden. Eine vorzeitige Kündigung des Kredits führt dazu, dass der Kunde die Bank für den entgangenen Zinsgewinn entschädigen soll. Diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung beträgt häufig 10 bis 15 % der dann noch offenen Restdarlehenssumme. Ein Betrag, der im Vergleich mit anderen europäischen Ländern um ein vielfaches höher ist.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will das jetzt ändern. Der Europäische Gerichtshof entscheidet demnächst erstmals über den sogenannten Widerrufsjoker. In Expertenkreisen wird ein verbraucherfreundliches Urteil erwartet. Nutzen könnte das vor allem Bankkunden, die ihre Finanzierung nach dem Jahr 2010 abgeschlossen haben.

Der Europäische Gerichtshof prüft derzeit, ob die durch die Banken erteilten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Nach den gesetzlichen Bestimmungen gehört zu jedem Verbraucherkreditvertrag eine entsprechende Widerrufsbelehrung. Diese Widerrufsbelehrung muss bestimmten Anforderungen genügen und entsprechende Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Sie muss insbesondere drucktechnisch hervorgehoben und auch für den Laien verständlich formuliert sein. Allerdings haben sowohl der Gesetzgeber als auch fast alle Banken bei dem Abfassen der Widerrufsbelehrungen Fehler gemacht.

Die rechtlichen Zusammenhänge sind kompliziert und wurden in den Immobilienverträgen häufig fehlerhaft formuliert. Nach einer Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg, die weit über 40.000 Widerrufsbelehrungen geprüft hat, enthalten in 9 von zehn Fällen die geprüften Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.

Wegen dieser Fehler endet die Widerrufsfrist nicht.

Rechtsfolge: Der Widerruf eines Darlehens ist unter Umständen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen auch nach dem Ablauf der Widerrufsfrist möglich!

Davon profitieren auch alle Bankkunden, die nach der Kündigung ihres Darlehens in der Vergangenheit schon eine Vorfälligkeitsentschädigung bereits bezahlt haben oder aber für den Fall der Kündigung an ihre Bank zahlen sollen.

Erfahrung und Erfolg bei Darlehenswiderrufen

Alleine aus dem Widerruf von Immobilienkrediten habe ich in über 1.000 geprüften Fällen bei zahlreichen Kreditinstituten für meine Mandanten bundesweit erfolgreiche Rückabwicklungen erreichen können. Aus diesem Grund empfehlen mich auch die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Hamburg ausdrücklich für den Widerruf von Darlehensverträgen.

Inzwischen sind auch Mandanten aus den USA, Brasilien, Australien und Groß Britannien aufmerksam geworden und haben mich mit der Rückabwicklung von Immobiliendarlehen beauftragt. Es handelt sich um Mandanten, die beruflich in Deutschland tätig waren und nach einer Versetzung oder einem Umzug ins Ausland die bestehende Immobilie veräußern müssen oder wollen und die teilweise überzogen (bis zu sechsstelligen) Forderungen der Banken nach Entschädigung nicht erfüllen können.

>>Lesen Sie hier ein Update Entscheidung des EUGH zum Widerrufsjoker

 

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