Worum geht es?
Am 21.06.2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Banken und Sparkassen dazu verpflichtet werden, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren.
Die betroffenen Banken und Sparkassen müssen Ihre Sparer auch darüber informieren und aufklären, ob sie ihren Kunden in der Vergangenheit zu wenig Zinsen aus Prämiensparverträgen gutgeschrieben bzw. ausbezahlt haben.
Nach der Auffassung der BaFin müssen die Banken und Sparkassen ihren Kunden entweder eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten, der die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2010 (Urteil vom 13.04.2010 – XI ZR 197/09) berücksichtigt.
Die betroffenen Banken und Sparkassen haben nun 12 Wochen nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung am 21.06.2021 Zeit, die Vorgaben der BaFin in den jeweiligen Prämiensparverträgen umzusetzen.
Insbesondere bestätigt die BaFin die vom Bundesgerichtshof entwickelten Anpassungsparameter und verpflichtet die Banken und Sparkassen, diese anzuwenden.
Es bleibt aber abzuwarten, ob die Banken und Sparkassen sich an die Vorgaben der BaFin tatsächlich halten. Die Banken und Sparkassen können gegen die Allgemeinverfügung Widerspruch bei der BaFin einlegen oder die Verwaltungsgerichte anrufen.
Ich vertrete schon seit über einem Jahr Sparer in betroffenen Präminensparverträgen. Die von mir vertretene Rechtsauffassung wird nunmehr auch von der BaFin in allen wesentlichen Punkten bestätigt.
Ihre Rechte!
Wenn Sie Inhaber eines derartigen Vertrages oder von der geschilderten Vorgehensweise einer Bank oder Sparkasse betroffen sind, stehe ich Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.
Ich arbeite seit Jahren in Fällen des bankrechtlichen Verbraucherschutzes und werde zudem zur Wahrnehmung von Rechten aus einem solchen Prämiensparvertrag auch von der Stiftung Warentest empfohlen.
Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch bei der Durchführung der Nachberechnung.
Ich habe auf diese Weise bereits in einer Reihe von Fällen erfolgreich für meine Mandanten entsprechende Zinsnachzahlungen durchgesetzt.