23
Aug2018

Geno Wohnbau­genossen­schaft eG (Genotec Wohnbau­genossen­schaft eG) – Insolvenz

Durch Beschluss vom 29.06.2018 hat das Amtsgericht Ludwigsburg in dem Verfahren 2 IN 250/18 einen vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Geno Wohnbaugenossenschaft eG (vormals Genotec Wohnbaugenossenschaft eG) bestellt.

Was bedeutet das für die Anleger?

Für die Vielzahl der Anleger bedeutet das erhebliche Verluste. Zunächst sollten die Anleger die Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter vorbereiten. Im Anschluss daran sind dann mögliche Ansprüche und Verpflichtungen aus dem jeweiligen konkreten Beitritt zu prüfen. Ich unterstütze Sie im Insolvenzverfahren und prüfe dabei auch Schadensersatzansprüche gegen die Hintermänner und den Vertrieb, die ich bei Bestehen für Sie auch durchsetze.

Was wurde den Anlegern seinerzeit versprochen?

Häufig wurde für den Beitritt mit dem Begriff „Mietkauf“ bzw. mit dem „Prinzip des Optionskaufs“ geworben. Durch die Verwendung des Begriffs „Mietkauf“ sollte die eigentlich hinter dieser Vertragsgestaltung stehende Absicht verschleiert werden. Es ging in erster Linie offensichtlich darum, mit potentiellen Kunden in Kontakt zu treten, um dadurch einen Vertragsabschluss zu erreichen. Die typische Zielgruppe waren Mieter, die ohne Eigenkapital Wohneigentum erwerben sollten.

Mit scheinbar seriösen Rechenbeispielen wurde den Anlegern vorgerechnet, dass nach dem Vertragsabschluss die monatliche Belastung geringer sei, als die bisherige Miete.

Worüber wurde bei Vertragsschluss nicht oder nur unzureichend aufgeklärt?

Der Begriff Mietkauf ist allerdings nicht definiert und auch von einem gemeinsamen und übereinstimmenden Verständnis der Beteiligten kann man nicht ausgehen.

Die erstellten Beispielberechnungen sind häufig wenig transparent. So tauchen in den Beispielsberechnungen zum Vergleich „Mietkauf“ gegenüber einem Bankdarlehen keine Kaufnebenkosten auf.

Tatsächlich handelt es sich bei dem Geschäftsmodell der Genotec nämlich um Wohnungskaufverträge. Der Kaufvertrag über eine Immobilie muss aber notariell beurkundet werden. Es fallen deshalb auch Kosten für den Notar, die Grundbucheintragung und auch Grunderwerbsteuer an.

Der „Mietkauf“ sollte angeblich folgendermaßen funktionieren. Wenn der Anleger ein Objekt gefunden hatte, sollte die weitere Finanzierung von der Zustimmung der Genotec abhängen. Es wurde also nicht jede beliebige Immobilie in das Mietkaufkonzept aufgenommen. Gegebenenfalls sollte ein Wertgutachten erstellt werden. Wer die Kosten hierfür zu tragen hatte – auch wenn es zur Ablehnung durch die Genotec kam – bleibt offen.

Auch beim „Mietkauf“ über die Genotec war ein Eigenkapital in Höhe von 10.000,00 bis 40.000,00 EUR je nach Investitionsvorhaben erforderlich. Dieser Betrag wurde zum Erwerb von Geschäftsanteilen der Genotec verwendet. Darüber hinaus wurden ein prozentualer Mietzins der Bausumme sowie ein monatlicher zweckgebundener Ansparbeitrag über 25 Jahre vereinbart. Auch der Ansparbeitrag wurde zum Erwerb von Geschäftsanteilen der Genotec verwendet.

Weitere regelmäßige Zahlungsverpflichtungen konnten sich von Anfang zudem aus den eigentumstypischen monatlichen Nebenkosten für Rücklagen, Aufzug, Hausmeister, Verwalter, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung etc. ergeben.

Fraglich ist auch, wer nach diesem Modell die Kosten besonders aufwändiger Sanierungsarbeiten an der Immobilie, die nicht über gebildete Rücklagen finanziert werden können, tragen sollte.

Beim Erwerb von Geschäftsanteilen einer Genossenschaft ist zu beachten, dass es keine Einlagensicherung für den Insolvenzfall der Genossenschaft gibt. Das bedeutet, dass ein Totalverlustrisiko für diese Beträge grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann. Von Anfang an bestand somit das Risiko, dass der Anleger über Jahre hinweg das Eigenkapital sowie den monatlichen zweckgebundenen Ansparbeitrag in Geschäftsanteile der Genotec investiert, die dann – was inzwischen der Fall ist – durch die Insolvenz der Genossenschaft komplett verloren sind.

Häufig wurde auch suggeriert, eine Kapitalanlage bei der Genotec sei ein taugliches Mittel zur Altersvorsorge.

Auch wurde Anlegern erklärt, bei der Genotec zu investieren, sei mit dem Abschluss eines Bausparvertrags vergleichbar.

Haftung des Anlageberaters / Anlagevermittlers?

Das geschilderte Vertriebswesen dürfte in den meisten Fällen nicht zu einer pflichtgemäßen Information und Aufklärung ausreichen.

Hieraus können Schadensersatzansprüche gegen den Berater / Vermittler abgeleitet werden, die dazu führen, dass der Anleger so zu stellen ist, als habe er die Beteiligung an der Geno Wohnbaugenossenschaft e.G. nicht gezeichnet. Auch eine Freistellung von möglichen Nachschusspflichten kann unter Umständen so erreicht werden.

Wenn Sie Mitglied der Geno Wohnbaugenossenschaft e.G. sind, stehe ich Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.“