Als erstem Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Konstanz hat mir die Rechtsanwaltskammer Freiburg am 14.01.2009 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen. Ich verhelfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht privaten und institutionellen Investoren in komplexen bank- und kapitalmarktrechtlichen Mandaten zum Erfolg.
- Widerruf Verbraucherdarlehensverträge
- Bankvertragsrecht
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Bankentgelte / Bankgebühren
- Leasing
- Kreditbearbeitungsgebühren
- Falschberechnung von Darlehens- und Kontokorrentzinsen
- Bankgeheimnis und Bankauskunft
- Konto einschließlich dessen Sonderformen
- Datenschutz
- Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung
- Bankvertragsrecht
- Kreditkartengeschäft (einschließlich Haftungsfragen bei Schadensfällen)
- Factoring
- Steuerliche Bezüge zum Bankrecht
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