Bankrecht

Die Voraussetzung für die Verleihung des Fachanwaltstitels für Bank- und Kapitalmarktecht ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen auf den Gebieten des Bankrechts und des Kapitalmarktrechts.

Als erstem Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Konstanz hat mir die Rechtsanwaltskammer Freiburg am 14.01.2009 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen. Ich verhelfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht privaten und institutionellen Investoren in komplexen bank- und kapitalmarktrechtlichen Mandaten zum Erfolg.

  • Widerruf Verbraucherdarlehensverträge
  • Bankvertragsrecht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bankentgelte / Bankgebühren
  • Leasing
  • Kreditbearbeitungsgebühren
  • Falschberechnung von Darlehens- und Kontokorrentzinsen
  • Bankgeheimnis und Bankauskunft
  • Konto einschließlich dessen Sonderformen
  • Datenschutz
  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung
  • Bankvertragsrecht
  • Kreditkartengeschäft (einschließlich Haftungsfragen bei Schadensfällen)
  • Factoring
  • Steuerliche Bezüge zum Bankrecht

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