Kapitalmarktrecht

Kapitalmarktrecht

Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Mandanten in Fällen  fehlerhafter Anlageberatung bei Wertpapiergeschäften und   fehlerhafter Finanzberatung, Finanzplanung sowie Vermögensverwaltung. Die Voraussetzung für die Verleihung des Fachanwaltstitels für Bank- und Kapitalmarktecht ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen auf den Gebieten des Bankrechts und des Kapitalmarktrechts.

Als erstem Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Konstanz hat mir die Rechtsanwaltskammer Freiburg am 14.01.2009 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen. Ich verhelfe privaten und institutionellen Investoren in komplexen bank- und kapitalmarktrechtlichen Mandaten zum Erfolg.

  • Anlageberatung und Anlagevermittlung
  • Wertpapierhandel
  • Depot- und Investmentgeschäft
  • Termingeschäft
  • Vermögensverwaltung/Vermögensverwahrung
  • Steuerliche Bezüge zum Kapitalmarktrecht

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