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Mrz2020
Eine Person unterschreibt gerade einen Sparvertrag

Vorsicht bei der Auflösung von Sparverträgen

Aktuell wollen sich Banken und insbesondere Sparkassen von langfristigen und aus Bankensicht unattraktiven Sparverträgen lösen. Dabei versuchen die Banken und Sparkassen den Kunden die Auflösung der Sparverträge mit angeblichen „Prämien“ zu verkaufen.

Dabei wird allerdings häufig verschwiegen, welche Prämie die Bank oder Sparkasse ihren Kunden im Falle der Vertragsfortsetzung bis zum Ende zahlen müsste. Meist geht es um mehrere tausend Euro, die den Verbrauchern entgehen, wenn sie das Angebot der Bank oder Sparkasse annehmen. Mit zunehmender Vertragslaufzeit steigt in derartigen Verträgen nämlich die Höhe des Prämienanspruchs.

Zuletzt haben Kunden von Verträgen zum sogenannten „Prämiensparen flexibel“- das schriftliche Angebot für eine „Extra Prämie“ erhalten, wenn sie ihren Vertrag vor Ablauf auflösen. Mit diesem Verhalten verfolgt die Bank das Ziel, sich von diesen langfristigen Verträgen und damit einhergehenden Verpflichtungen die vertraglich vereinbarten Prämien zahlen zu müssen, zu entziehen

Teilweise versuchen die Banken, ihr Ziel auch mit zum Teil rechtswidrigen Kündigungen oder mit angeblich lukrativen Alternativangeboten zu erreichen.

Zudem unzulässige Zinsanpassungsklausel

Häufig enthalten derartige Sparverträge auch unzulässige Zinsanpassungsklauseln. Die Kunden derartiger Verträge haben dann auch einen Anspruch auf Neuabrechnung und Zinsnachzahlung, wenn die Bank oder Sparkasse fehlerhafte Zinsanpassungsklauseln in ihren Verträgen verwendet hat. Kunden von langfristigen Sparverträgen können wegen fehlerhafter Zinsanpassung Nachzahlungen verlangen. Bei Sparverträgen, die in 2016 beendet wurden, drohen Ansprüche bis zum Jahresende 2019 zu verjähren.

Wenn Sie Inhaber eines derartigen Vertrages oder von der geschilderten Vorgehensweise einer Bank oder Sparkasse betroffen sind, stehe ich Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite. Gerne können Sie mich zu einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung unter der Telefonnummer +49 7551 / 916422 kontaktieren.

 

Bild: Pixabay

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