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Rechtsanwalt für Allgemeines Zivilrecht
Das so genannte „Allgemeine Zivilrecht“ in wenigen Worten darzustellen, ist nicht möglich. Als Rechtsanwalt bearbeite ich, um nur einige wenige Teilrechtsgebiete des Allgemeinen Zivilrechts zu nennen, beispielsweise alle Rechtsfragen zum: Kaufrecht Mietrecht Werkvertragsrecht („Handwerkerrecht“) Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz Schadensrecht (z.B. aus Verkehrsunfällen) Forderungseinzug (Inkasso)   Ich helfe Ihnen als Rechtsanwalt bei der Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Abwehr von Ansprüchen auf folgenden Gebieten: Forderungsmanagement / Inkasso Kaufrecht Werkvertragsrecht Unfallregulierung Gesellschaftsrecht Unternehmensgründung und Wahl der Rechtsform Umwandlung Haftung Steuerliche Bezüge zum Gesellschaftsrecht Immobilienrecht Erwerb / Verkauf von Immobilien Kreditsicherung Wohnungseigentumsrecht Steuerliche Bezüge zum Immobilienrecht Zwangsvollstreckungsrecht   Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich an: +49 7551 91 64 22