Zuviel bezahlte Zinsen können zurückgefordert werden
Einseitiges Zinsanpassungsrecht benachteiligt Bankkunden
Bei der Rückführung eines Darlehens oder Belastung eines Girokontos im Rahmen einer eingeräumten Kreditlinie kommt es häufig zu Falschberechnungen der Zinsen.
Häufige Fehler sind:
- Der Zinssatz für den Kontokorrentkredit oder für das Darlehen wird bei Zinserhöhungen nach oben angepasst, bei Zinssenkungen aber nicht oder nur sehr zeitverzögert herabgesetzt.
- Zusätzlich werden dem Kunden unberechtigte Kosten wie Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Mahngebühren und Verzugszinsen belastet.
- Die Belastungen werden zu früh, Gutschriften jedoch erst mit Verzögerung ausgeführt und verbucht.
Einseitige Benachteiligung des Bankkunden
Ein einseitiges Zinsanpassungsrecht benachteiligt den Bankkunden unangemessen, weil es weder eine Bindung der Bank an den Umfang des Kostenanstieges vorsieht, noch eine Verpflichtung der Bank enthält, Kostenminderungen an ihre Kunden weiterzugeben. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH handelt eine Bank allerdings rechtswidrig, wenn die Wertstellung eingehender Lastschriften einen oder mehrere Bankarbeitstage vor der Kontobelastung erfolgt.
Insbesondere ist es einer Bank verwehrt, die ihr eingeräumte Möglichkeit zur Zinsanpassung dahingehend auszunutzen, durch eine „geschickte“ Zinsanpassung zusätzliche Gewinne zu generieren.
Diese BGH-Rechtsprechung zur Unwirksamkeit inhaltlich unbeschränkter Zinsanpassungsklauseln ist auf Kontokorrentkredite übertragbar.
OLG Düsseldorf I-6 U 7/11 – Urt. vom 05.04.2012
und auch OLG Karlsruhe 9 U 28/16 -mündl. Verhandlung am 10.11.2016
Welche Folgen haben entsprechend Falschberechnungen?
Die Schäden einer solchen Verbuchungspraxis sind auch wegen des damit verbundenen Zinseffekts teilweise ganz erheblich.
Je nach der Höhe des Kredites und der Laufzeit fallen sehr hohe Summen, die zu viel an die Bank gezahlt wurden, an.
Können dem Kreditinstitut bei der Zinsberechnung Fehler nachgewiesen werden, so können die entsprechenden Beträge zurückgefordert werden.