Ich bitte um Verständnis, dass keine telefonischen Auskünfte erteilt werden und dass Erstberatungen grundsätzlich kostenpflichtig sind.

Spektakuläres Urteil im VW-Abgasskandal!

Händler muss gegen fabrikneues Fahrzeug mit der Abgasstufe 6 tauschen

Das Landgericht Hamburg 329 O 105/17 – Urt. v. 07.03.2018 hat einen VW-Händler verurteilt, ein im Jahr 2015 erworbenes Dieselfahrzeug der Marke VW Tiguan gegen einen Neuwagen umzutauschen. Nach der Rechtsauffassung des Gerichts ist die Nachbesserung durch das Aufspielen eines Softwareupdates nicht ausreichend und für den Käufer unzumutbar.

Besonders bemerkenswert an der Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist weiter, dass auch kein Nutzungsabschlag für das zur Rückgabe anstehende Altfahrzeug geschuldet ist. Wohl auch deswegen, weil zu befürchten ist, das sich das Updaten der Software negativ auf die Leistung des Fahrzeugs auswirkt und weil das Auto dadurch zusätzlich an Wert verliert.

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